Herzlich willkommen
Recht kann man nur in bedrohten Lagen erkennen;
wenn es da nichts gilt, taugt es nichts.
Im Alltag, wo nichts vor sich geht, kann jeder ein
Rechtsbewahrer sein.
(Kurt Tucholsky)
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reinhard Marx besteht seit 1983.
Rechtsanwalt Dr. Marx hat sich von Anfang an auf das Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts spezialisiert. Daneben werden alle Rechtsgebiete, die mit dem Status eines Ausländers verbunden sind, behandelt:
- Asyl- und Flüchtlingsrecht einschließlich europäisches Gemeinschaftsrecht
- Aufenthaltsrecht einschließlich europäisches Gemeinschaftsrecht
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Arbeitsgenehmigungsrecht
- Strafverteidigung bei Straftaten, die an die Ausländereigenschaft anknüpfen
Rechtsanwalt Dr. Marx bearbeitet auch Aufträge im Bereich des Wehrdienstrechtes, insbesondere des Rechts der Kriegsdienstverweigerung.